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Bestimmungen

Versand- und Lieferbedingungen

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1. Allgemeine Versandrichtlinie

RCVIX bietet internationale Versanddienstleistungen für Industrieausrüstungen an, einschließlich ferngesteuerter Rasenmäher und verwandter Maschinen.

Alle Sendungen werden auf der Grundlage der in der Proforma-Rechnung (PI) oder im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen durchgeführt.

Die Versandmodalitäten können je nach Zielort, Produktkonfiguration und Logistikanforderungen variieren.

2. Lieferbedingungen (Incoterms®)

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Lieferungen der neuesten Version der Incoterms®-Regeln.

Zu den üblichen Bedingungen gehören unter anderem:

  • EXW (Ab Werk)
  • FOB (Frei an Bord)
  • CIF (Kosten, Versicherung und Fracht)

Unter diesen Bedingungen:

  • Der Gefahrenübergang erfolgt an dem vom anwendbaren Incoterm definierten Punkt
  • RCVIX ist nicht verantwortlich für Verlust oder Schaden nach dem Gefahrenübergang
  • Die Käufer sind für die Einfuhrkontrolle verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart

3. Versandzeiten

Alle von RCVIX angegebenen Liefertermine sind nur Schätzungen und nicht garantiert.

Die tatsächliche Versandzeit kann beeinflusst werden durch:

  • Produktionspläne
  • Verfügbarkeit der Spediteure
  • Zollabfertigungsverfahren
  • Hafenstaus oder Logistikverzögerungen
  • Ereignisse höherer Gewalt

RCVIX haftet nicht für Verzögerungen, die durch externe Logistikdienstleister oder Behörden verursacht werden.

4. Zoll, Abgaben und Einfuhrverantwortlichkeiten

Der Käufer ist allein verantwortlich für:

  • Zollabfertigungsverfahren
  • Zölle, Steuern und Gebühren
  • Einhaltung der lokalen Einfuhrbestimmungen

RCVIX übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht gemäß den vereinbarten Incoterms am festgelegten Liefer- oder Versandpunkt auf den Käufer über.

Nach dem Gefahrenübergang übernimmt RCVIX keine Haftung für:

  • Beschädigung
  • Verlust
  • Diebstahl
  • Verzögerung

6. Inspektion bei Lieferung

Der Käufer ist verantwortlich für die sofortige Inspektion der Waren bei Erhalt.

Sichtbare Schäden müssen:

  • Unverzüglich dem Spediteur gemeldet werden
  • Mit fotografischen Beweisen dokumentiert werden
  • RCVIX innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens mitgeteilt werden

Andernfalls kann die Berechtigung für Ansprüche eingeschränkt sein.

7. Höhere Gewalt (Versand)

RCVIX haftet nicht für Lieferausfälle oder -verzögerungen, die verursacht werden durch:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg oder bürgerliche Unruhen
  • Staatliche Beschränkungen
  • Pandemiebedingte Störungen
  • Logistik- oder Spediteursausfälle

8. Versandbeschränkungen

Bestimmte Produkte können unterliegen:

  • Ausfuhrbeschränkungen
  • Besonderen Handhabungsanforderungen
  • Länderspezifischen gesetzlichen Beschränkungen

RCVIX behält sich das Recht vor, Lieferungen abzulehnen, wenn rechtliche oder logistische Einschränkungen bestehen.

9. Kontakt

Für Versandanfragen:

E-Mail: service@rcvix.com
Unternehmen: RCVIX